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17.01.2008
Gesundheitsüberwachung
Gesundheitsüberwachung neu ab 1.3.2008Unternehmen müssen sich damit auf weitere Überwachungspflichten, Ausweitungen bei den Untersuchungspflichten, sowie Änderungen bei einzelnen Untersuchungsintervallen und Durchführungsrichtlinien bei ärztlichen Untersuchungen einstellen. Grundlage dafür ist BGBl. II Nr. 224/2007, mit dem die bestehende Verordnung über die Gesundheitsüberwachung novelliert wurde. Die novellierte Verordnung heißt nun "Verordnung über die Gesundheitsüberwachung 2008" (VGÜ 2008) und gilt ab 1.3.2008. Ab dann gelten ua folgende wichtige Änderungen:
Darüber hinaus enthält die VGÜ 2008 Richtlinien zur Durchführung der neuen Untersuchungen in der Anlage 1. In Anlage 2 sind die Untersuchungen an den aktuellen arbeitsmedizinischem Stand angepasst und übersichtlicher gestaltet.
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