17.01.2008
Gesundheitsüberwachung

Gesundheitsüberwachung neu ab 1.3.2008

Unternehmen müssen sich damit auf weitere Überwachungspflichten, Ausweitungen bei den Untersuchungspflichten, sowie Änderungen bei einzelnen Untersuchungsintervallen und Durchführungsrichtlinien bei ärztlichen Untersuchungen einstellen.

Grundlage dafür ist BGBl. II Nr. 224/2007, mit dem die bestehende Verordnung über die Gesundheitsüberwachung novelliert wurde. Die novellierte Verordnung heißt nun "Verordnung über die Gesundheitsüberwachung 2008" (VGÜ 2008) und gilt ab 1.3.2008.

Ab dann gelten ua folgende wichtige Änderungen:

  • Auch an Arbeitsplätzen, an denen eine Einwirkung durch Kobalt oder Nickel bzw deren Verbindungen möglich ist, ist eine Gesundheitsüberwachung erforderlich
  • Arbeiten Beschäftigte in Räumen, in denen die Sauerstoffkonzentration zum Zweck der Brandvermeidung unter 17 Volumsprozent herabgesetzt ist, fallen sie unter die Pflicht der Eignungs- und Folgeuntersuchungen
  • Die untersuchenden Ärzte müssen sich im Zusammenhang mit den Untersuchungen Kenntnis von den konkreten Arbeitsbedingungen verschaffen, zB in Form einer Besichtigung des jeweiligen Arbeitsplatzes oder der Einholung der nötigen Informationen
  • Wenn das Ergebnis der Gesundheitsüberwachung Hinweis gibt auf Gesundheitsbeeinträchtigungen aufgrund von schädlichen Einwirkungen am Arbeitsplatz, muss der Arbeitgeber die Evaluierung überprüfen
  • Teilweise gelten neue Untersuchungsintervalle, zB für Mangan, Aluminiumstaub, Nachtarbeit.

Darüber hinaus enthält die VGÜ 2008 Richtlinien zur Durchführung der neuen Untersuchungen in der Anlage 1. In Anlage 2 sind die Untersuchungen an den aktuellen arbeitsmedizinischem Stand angepasst und übersichtlicher gestaltet.

 

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